Welche Krankenkassen zahlen definitiv?
Diese Kassen stehen hinter der
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Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft zur kassenartenübergreifenden Prüfung von Präventionsangeboten nach § 20 Abs. 1 SGB V. Dieser Kooperationsgemeinschaft gehören an:
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Ihre Krankenkasse ist nicht dabei?
Dann fragen Sie dort bitte persönlich nach!